Hallo pepsitralala,
ich muss dir Recht geben, ich verstehe es auch nicht warum so viele der Designerkollegen hier darauf erpicht sind dass man die hergestellten Stücke nicht verkaufen darf. Fakt ist ja dass derjenige der die Mütze ( nur ein Beispiel ) fertig kauft niemals eine Anleitung dafür kaufen würde da er vermutlich nicht selbst stricken oder häkeln kann.
Aber vielleicht äußert sich jemand der das dranstehen hat mal dazu, ich kanns auch nicht nachvollziehen - die Stücke nach meinen Anleitungen darfst Du gerne in beliebiger Menge verkaufen ;o)
Generell verboten werden kann dies auch gar nicht, es sei den es handelt sich um ein eingetragenes Geschmacksmuster. Dann müsstest Du 25 Jahre warten bis du die Stücke verkaufen kannst. Bei einem gemeinschaftsgeschmackmuster ( also wenn etwas neu und andersartig ist ) : 3 Jahre und bei einem "normalen" das nur dem Schutz des unlauteren Wettbewerbs unterliegt ( UWG ) sogar nur 1 Jahr jeweils nach der ERstveröffentlichung.
Ansonsten einfach den Designer mal fragen ...wie schon gesagt
Nachlesen kann man das bei
www.tischiro.net/ Irrungen und Wirrungen des Urheberrechts
Zitat aus der Seite:
~~4. Gewerbliches NacharbeitenAbschließend noch ein paar Worte zum dem berühmten Satz “gewerbliches Nacharbeiten nicht gestattet“, der unter fast jeder Anleitung steht. Welche rechtliche Grundlage hat dieses Verbot?Anleitungen werden zum Zwecke des Nacharbeitens erstellt. Rechtlich ausgedrückt: Der Rechteinhaber erteilt mir mit dem Verkauf der Anleitung (oder der kostenlosen Zurverfügungstellung) das Recht, sein Design zu vervielfältigen, indem ich es nachstricke. Dafür kann er Bedingungen stellen. Allerdings nur im Rahmen und während des Geltungszeitraums der vorgenannten Schutzrechte, nämlich entweder als eingetragenes Geschmacksmuster (max. 25 Jahre, dann müsste es aber bei der Anleitung vermerkt sein, daß es eingetragen ist) oder als Gemeinschaftsgeschmacks-muster (3 Jahre) oder nach dem UWG (6 – 12 Monate).D.h. spätestens drei Jahre nach der Erstveröffentlichung darf ich gewerblich nacharbeiten, soviel ich will, wenn es kein eingetragenes Geschmacksmuster ist.
Daß man damit im Bereich Handstricken ohnehin auf keinen grünen Zweig kommt, weil Arbeitsaufwand und erzielbarer Verkaufspreis in keinem annehmbaren Verhältnis stehen, steht auf einem anderen Blatt