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blackdelphi
Donnerstag, 17. August 2017 um 08:35
Hallo, weiß jemand von euch bescheid, ob man auch mit 'Strafen' zu rechnen hat, wenn man zb Minions oder Hello Kitty etc-Figuren häkelt (nach Anleitung eines Designers) und die fertigen Produkte auf Facebook in einem öffentlichen Album zeigt? Also wirklich nur zeigt, ich verkaufe nichts. Häkle nur für mich... 
Antwort

Krea_Tina
Donnerstag, 17. August 2017 um 08:55
Hallo blackdelphi :)

Das ist eine schwere Frage, zu der wahrscheinlich keiner hier im Forum eine rechtlich sichere Aussage treffen kann. Alles was ich hier schreibe, ersetzt natürlich keine fachliche Rechtsauskunft, das sind nur meine Gedanken:

Es ist ja zB. auch ok, wenn du privat ein Urlaubsfoto hochlädst, auf dem du ein Minion-Shirt trägst...

Allerdings sehe ich den Knackpunkt hier:
Der Designer hat sich höchstwahrscheinlich durch die Erstellung und die Verbreitung der Anleitung strafbar gemacht (denn kein normaler Anleitungsschreiber kann sich diese Lizenzen leisten), "erlaubte" Anleitungen von Lizenzfiguren sind höchst selten. 
Alleine durch das Runterladen/Kaufen der Anleitung machst du dich ggf. mit strafbar. 
(Schwierige Rechtslage, aber ich erkläre mir das damit: Du verdienst zwar nichts daran und verbreitest nichts, aber du unterstützt damit etwas verbotenes. Der Fluchtwagenfahrer hat ja zB. auch keine Bank ausgeraubt, unterstützt aber...)

Das Werk, das du also bei facebook zeigst, dürfte es so gar nicht geben, denn du hast es vermutlich nach einer verbotenen Anleitung gehäkelt.

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, aber ich kann mir schon vorstellen, dass das Probleme geben könnte.
Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, solltest du lieber kein Bild hochladen.

Liebe Grüße
Tina 
    


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Antwort

MyBatzi
Donnerstag, 17. August 2017 um 09:16
Ich kann dir auch nicht wirklich helfen. Ich weiss nur, dass man Lizensstoffe, die ja mit Lizenz gefertigt wurden auf Facebook nicht mehr zeigen darf. Also, wenn man rechtlich völlig legal einen Lizenzstoff kauft und ein TShirt daraus näht, darf man dieses nicht mehr auf Facebook zeigen. Im Stoffbereich sind die Vorgaben sehr streng und werden auch wirklich von z.B. Disney verfolgt. Im Häkel- und Strickbereich ist es meiner Meinung nach nur noch eine Frage der Zeit. Also ich würde es sicherheitshalber lieber nicht hochladen.
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blackdelphi
Donnerstag, 17. August 2017 um 09:41
Dankeschön für eure Antworten! 
Antwort

Caros Fummeley
Dienstag, 22. August 2017 um 08:55
Das ist doch echt absurd oder? 1. ist es Werbung für den Stoffhersteller 2. kann man wohl kaum verhindern, dass sich Lieschern Schmidt mit ihrem Shirt bei Instagram zeigt, welches sie von einer Freund zum Geburtstag bekommen hat. 

Aber zur Frage: Ich kann natürlich auch keine Rechtsauskunft geben. Ich habe allerdings gehört, dass es zu Abmahnungen gekommen ist, bspw. bei einer Mütze in den Farben eines Fußballvereins. Da lag das Problem aber wohl darin, dass die Mütze als solche bezeichnet wurde. Wenn ich das weiterspinne würde ich vermute, dass das Posten des Bildes allein nicht das Problem ist, sondern die Bezeichnung a la "Guckt mal ich hab hier XY von Game of Thrones nachgehäkelt".

Dennoch ist das Fazit: Sicher bist du nur, wenn du gar nichts zeigst. Am Ende weiß man eigentlich nicht mal, ob das Zeigen und bezeichnen von Wollgarnen und ihren Herstellern überhaupt ok ist. Das ist alles eine rechtliche Grauzone, die nie bis zum bitteren Ende vor Gericht ausgefochten wurde. Deshalb kann dir da keiner eine abschließende Antwort geben. Absurd ist es alle mal, denn es ist und bleibt ja Werbung für die gezeigte Marke.
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