Letzte BeiträgeGestartete BeiträgeNachricht senden3 Beiträge
Freitag, 9. Dezember 2022 um 12:33
Hallo zusammen!
Ich bin gerade dabei zu recherchieren, wie ich das Ganze mit der Selbstständigkeit anfange. Ich habe beim Institut für freie Berufe angerufen und die sagten mir, dass für den Verkauf von Häkel- und Strickanleitungen auf jeden Fall ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Meine Frage ist jetzt, welche Gewerbeform wählt man da jetzt am besten? Also ich schätze mal es ist entweder das Einzelunternehmen oder das Kleinunternehmen, oder?
Und wenn ich mich dann für eine Gewerbeform entschieden habe, was mache ich dann genau? Ich habe online von meiner Stadt Formulare gefunden um ein Gewerbe anzumelden, bin mir aber bei einigen Punkten nicht sicher, was ich da überhaupt eintragen soll. Ich hab auch schon von der IHK Kurse gesehen.
Wie seid ihr vorgegangen, was für Tipps habt ihr für den gesamten Ablauf?
Letzte BeiträgeGestartete BeiträgeNachricht senden187 Beiträge
Freitag, 9. Dezember 2022 um 12:55
Hallo
Ja, es ist zu Anfang viel und verwirrend. Ich glaub das kennt jeder hier.
Ich hatte mit Elster das Kleingewerbe beantragt.
Dann bekam ich die Steuernummer, die Überweisungsvorlage, also wo ich den Betrag für das Anmelden bezahlen sollte und paar Tage auch Post von der IHK...
Letzte BeiträgeGestartete BeiträgeNachricht senden3211 Beiträge
Freitag, 9. Dezember 2022 um 13:31
Hallo!
Also normalerweise muss man das Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt anmelden. Dass man das über Elster könnte, ist mir fremd.
Man gibt bei der Anmeldung genau an, was das Gewerbe beinhalten soll.
Kleinstgewerbe ist es automatisch, wenn der Höchstbetrag des Umsatzes (früher mal 12.500€, den eventuell anders lautenden aktuellen weiß ich grad nicht) nicht überschritten wird.
Man kann „zur Umsatzsteuer optieren“ - google das mal, da findest Du alles drüber.
IHK/HWK/Künstlerkasse…die melden sich automatisch.
Ganz wichtig: Bist Du hauptberuflich angestellt? Wenn nicht, musst Du Dich selbst krankenversichern! Mit der Krankenkasse musst Du sowieso auch sprechen!
Es ist eben nicht nur mit einer Gewerbeanmeldung getan.
Sinnvoll ist, wenn man sich mit Steuern etc. überhaupt nicht auskennt, ein Seminar. Z.B. bei der VHS.
Letzte BeiträgeGestartete BeiträgeNachricht senden2680 Beiträge
Freitag, 9. Dezember 2022 um 15:38
Mich wundert es, dass dir gesagt wurde, dass du ein Gewerbe brauchst.
Es gibt hier auch freiberufliche Autorinnen.
Wo musst du denn die Gewerbeform angeben? Ich habe einfach bei der Stadt ein Gewerbe angemeldet. Es gibt ja in diesem Sinne kein Kleingewerbe - Man nimmt lediglich Gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung.
Ihr sucht süße Amigurumis, stylische Tücher oder tolle Accessoires? Dann besucht doch mal meinen Shop!
...und hier gehts zu meiner facebook-Seite!
You are looking for cute amigurumi, stylish shawls or great accessories? Then visit my shop!
Da findest Du sicher auch einige Anhaltspunkte :).
Wenn Du Dein Gewerbe anmeldest, dann als "Einzelunternehmen". Ich habe "Verkauf digitaler Anleitungen" und "Online Marketing" angegeben, weil ich sowohl Autorin von Nähanleitungen als auch Bloggerin bin und damit viel Online Marketing betreibe - für mich und auch in Form von Kooperationen mit Firmen.
Das "Kleinunternehmen" ist eine Kategorie des Finanzamtes, das hat mit der Anmeldung beim Ordnungsamt erstmal nichts weiter zu tun.
Letzte BeiträgeGestartete BeiträgeNachricht senden3 Beiträge
Montag, 12. Dezember 2022 um 14:39
Ich habe auf der Website vom Finanzamt, welches für meine Stadt verantwortlich ist, auch was zu Elster gefunden, aber da steht, dass man damit seine Steuererklärung einfacher machen kann und nicht, dass man darüber sein Gewerbe anmelden kann.
Letzte BeiträgeGestartete BeiträgeNachricht senden3 Beiträge
Montag, 12. Dezember 2022 um 14:49
@ZwergnaseBaer
Ich hab das so verstanden, dass ich ein Einzelunternehmen anmelde, weil die anderen Gewerbeformen passen ja nicht (so wie GbR usw.) und wenn ich unter 22.500 Euro Umsatz im Jahr mache, dann kann ich mich von der Gewerbesteuer befreien lassen.
Das Ganze wird als Nebentätigkeit angemeldet, ich habe da meinem Arbeitgeber auch schon bescheid gegeben. Muss ich da dann doch noch was beachten wegen der Krankenversicherung?
@Krea_Tina
Die Dame beim Institut für freie Berufe sagte zu mir, dass es sich bei den Anleitungen um ein Produkt handelt und ich deswegen ein Gewerbe anmelden muss. Würde ich ein Buch mit Anleitungen schreiben und das über einen Verlag verlegen und verkaufen lassen, dann könnte ich das freiberuflich machen.
Um das Benutzererlebnis zu verbessern, verwenden wir Cookies, unter anderem für Analyse-, Optimierungs- und Werbezwecke, gemäß unseren Datenschutzbestimmungen und Cookie Richtlinien. Einige unserer Partnerdienste befinden sich außerhalb der EU. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Wenn du auf "Ablehnen" klickst, verwenden wir nur unbedingt notwendige Cookies.