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speiderweib
Dienstag, 2. Juni 2015 um 07:44
Hallo!
Ich bin noch neu hier und hätte da mal ne Frage....
Brauche ich einen Gewerbeschein um Anleitungen zu verkaufen???
Ich weis es ist ein leidiges Thema, aber irgendwie werde ich nicht wirklich schlau...

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Antwort

berlidesign
Dienstag, 2. Juni 2015 um 09:06
Ja, brauchst du.  Egal was du verkaufen magst, willst du es ja mit Gewinn verkaufen. Und dann brauchst du einen gewerbeschein. Ich empfehle dir dich vorab gut zu informieren. Diverse Stellen bieten auch gratis oder kostengünstige Beratung an. Ein Seminar zur Selbstständigkeit kleingewerbe und einfache Buchführung kann ich nur empfehlen, 

Am besten beim biz und vhs anfragen. 
Herzliche Grüße   ¥    Eure Nicole von berli Design 
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Viele von uns suchen Ruhe und Entspannung in der doch sehr hektischen
und schnelllebigen Zeit.
Dies kann man beim Häkeln erfahren und einfach abschalten vom Alltag.
Passend dazu gibt es einzigartige Häkelanleitungen von mir.
Gönn Dir Dein Häkel-Workout und Tu Dir was Gutes.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Antwort

berlidesign
Dienstag, 2. Juni 2015 um 09:07
Und ein Besuch bei einem Steuerberater kann auch sinnvoll sein
Herzliche Grüße   ¥    Eure Nicole von berli Design 
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Dies kann man beim Häkeln erfahren und einfach abschalten vom Alltag.
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Antwort

fashionworks
Dienstag, 2. Juni 2015 um 10:07
Auf jeden Fall! Mein Steuerberater hat es so formuliert: Sobald Du etwas anfertigst, um es anschließend weiterzuverkaufen, betreibst Du ein Gewerbe. Und ich würde mich wirklich nicht darauf verlassen, dass es keiner merkt. Plattformen wie crazypatterns, ebay, DaWanda usw. werden ziemlich genau beobachtet. Fast jeder Steuerberater bietet ein kostenloses Erstgespräch an, das würde ich in Anspruch nehmen. Die Gewerbeanmeldung selbst ist ein Klacks und auch nicht teuer. Teurer wird's, wenn Du erwischt wirst.
Antwort

Operator
Dienstag, 2. Juni 2015 um 13:25
Hallo Speiderweib,

ich meine es gibt von Land zu Land verschiedene Gesetze. Die Antworten oben gelten für DE. Ich denke Fragen beim Finanzamt kostet nichts ;-).

Viele Grüße
Alexander
Alexander | Operator @crazypatterns.net
Entspannte Stunden beim Häkeln, Stricken, Nähen und Basteln + schönes Ergebnis als Belohnung.
Antwort

InnasBasteleien
Mittwoch, 3. Juni 2015 um 16:22
Mir wurde es aber ganz anders erklärt: Es spielt eine Rolle ob man die angefertigte Gegenstände verkauft (dann ist es ein Gewerbe) oder nur E-Books und Vorlagen - dann ist es eine Künstlerische freiberufliche Design-Tätigkeit und kein Gewerbe. Als Bastelbuchautor ist man ja auch kein Gewerbetreibender, sondern Freiberufler.
Antwort

fashionworks
Mittwoch, 3. Juni 2015 um 16:44
Freiberufler kann man sich aber nur dann nennen, wenn man eine entsprechende Ausbildung in diesem Bereich abgeschlossen hat. Ansonsten geht das nicht, dann muss man ein Gewerbe anmelden. Weiß ich, weil ich's versucht habe :-). Aber ob nun Gewerbe oder Freiberufler - steuerlich anmelden musst Du Dich so oder so.
Antwort

InnasBasteleien
Mittwoch, 3. Juni 2015 um 18:00
Gegen steuerliche Anmeldung sage ich nichts.
Wegen Ausbildung: Ich glaube Du bringst da zwei voneinander unabhängige Dinge zusammen. Man darf sich nicht Designer nennen wenn man keine entsprechende Ausbildung hat, man darf aber trotzdem als freie Künstlerin eigene Designs verkaufen. Man kann also als Buchautor, Komponist, Musiker, Bildhauer oder Designer freiberuflich (also nicht gewerblich) tätig sein ohne Ausbildung zu haben, man darf sich nur bei manchen Berufen nicht mit der entsprechenden Bezeichnung betiteln, wenn man keine Ausbildung hat
Bei Anmeldung und Besteuerung geht es aber nicht um Titel sondern nur um die Tätigkeitsart - wenn meine Tätigkeit künstlerisch ist (und beim Erfinden von etwas neuem betätige ich mich künstlerisch), dann darf ich Freiberuflerin sein.
Ich reiche meine Steuererklärungen seit Jahren als freiberufliche Künstlerin ein. Als Tätigkeitsart schreibe ich dann - Bastelvorlagendesign. Solange ich nirgendwo schreibe, dass ich Designerin bin, ist alles korrekt.
Antwort

BettyBoom
Dienstag, 14. Juli 2015 um 11:11
Hallo!

Auch ich kann nur empfehlen, ein Gewerbe anzumelden - Dies ist recht einfach und kostet nicht viel...
Bis zu einem gewissen Jahresumsatz ist es auch steuerbefreit:

"Kleinunternehmerregelung tritt ein, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr laut Umsatzsteuergesetz §19 nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen.
Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Umsatzsteuer ausweisen möchten oder nicht. Bei Nichtausweisung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Das lohnt sich für alle, die weder bei der Existenzgründung noch später hohe laufende Kosten haben, von denen sie sonst die Umsatzsteuer abziehen könnten. Dies hat den Vorteil, dass den Kleinunternehmern die ständigen Meldungen beim Finanzamt entfallen."


Es ist also recht einfach und umkompliziert. Ich würde an deiner Stelle keine Umsatzsteuer berechnen und dies in den Rechnungen ausweisen. Bis zu dem oben genannten Jahresumsatzes ist es auch nicht notwendig. die Umsatzsteuer zu berechnen. Eine Buchführung ist in der Kleinunternehmerregelung auch nur in Form einer einfachen Einnahme/Ausgaben-Rechnung, bei der Kosten und Umsätze einfach aufgelistet werden.

Solange ich weiß, hast du aber auch etwas Zeit, ein Gewerbe anzumelden - Du kannst es dir also überlegen...
Lange würde ich aber nicht damit warten...
Heir bekommst du alle weiteren Infos:
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/gewerbeanmeldung-faq-14

Falls du schon anfangen willst, schreibst du in deinen Rechnungen neben dem Firmennamen einfach ein "i.Gr.", das heißt "in Gründung". Dies ist zwar nur bei einer GmbH üblich, aber so wissen deine ersten Kunden Bescheid.

Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße und viel Freude,

BettyBoom
Frau zu sein ist schwer.
Man muß denken wie ein Mann,
sich benehmen wie eine Dame,
aussehen wie ein Mädchen und
schuften wie ein Pferd.
Antwort

InnasBasteleien
Dienstag, 14. Juli 2015 um 13:05
Ich sehe aus Deinem Beitrag aber nicht, warum Gewerbe besser sein soll als Freiberuf?
Alles, was Du beschrieben hast, gilt beim Freiberuf genauso und im Gegensatz zum Gewerbe kostet Freiberuf nicht "nicht viel" sondern gar nichts.
Und wenn man das mal Hauptberuflich machen möchte, kann man sich über die Künstlersozialkasse krankenversichern lassen, beim Gewerbe muss man die Kosten der Krankenversicherung komplett selbst tragen.
Ist schon komisch, dass in allen entsprechenden Foren immer geraten wird, jede Möglichkeit zu nutzen, sich als Freiberufler einzutragen, statt Gewerbe anzumelden. Nur hier erzählt man etwas komplett anderes, das verstehe ich nicht...
Antwort

haekelkeks
Dienstag, 14. Juli 2015 um 14:18
Das einfachste ist, das Finanzamt vor Ort zu fragen. Die entscheiden letzendlich ob es als eine freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist. Das entscheidet jedes Finanzamt anders.
Es sei zu erwähnen, das ihr hier mit digitalen Gütern (Waren) handelt. Ein Warenhandel ist definitiv kein Freiberuf.
Ihr seid als Designer und Händler tätig. Designer sind mittlerweile als Freiberufler einzustufen, aber ihr verkauft nicht Euer Design, sondern Vorlagen und Anleitungen, womit Euer Design erstellt werden kann. Das ist ein Unterschied.

Nochmal der Tipp: Fragt Euer Finanzamt! Es kann bei falschen Angaben durchaus sehr teuer werden.
Hier geht es zu unserem Shop , hier geht es zu unserer Facebook-Seite
Zitat aus einem Wetterbericht:
"Egal wie dicht die Wolken sind, Goethe war Dichter."
Antwort

InnasBasteleien
Dienstag, 14. Juli 2015 um 16:13
Zitat: "Das entscheidet jedes Finanzamt anders."

Genau aus diesem Grund soll man dem Finanzamt seine Sicht der Dinge darlegen - die Menschen, die dort arbeiten kennen sich mit Finanzen aus, aber nicht mit Kunst und Design.

Zitat: "Designer sind mittlerweile als Freiberufler einzustufen, aber ihr verkauft nicht Euer Design, sondern Vorlagen und Anleitungen."

Da bringst Du aber etwas total durcheinander: Wenn ich als Designerin fertige Objekte verkaufe (z.B. von mit entworfene gestrickte Jacken), dann kann da eventuell die Frage aufkommen, ob das Kunst oder Gewerbe ist. Aber beim Verkauf von eigenen Ideen in Form von Zeichnungen, Skizzen, Noten, Strickmustern usw. handelt sich ausschließlich um schöpferische und somit um Freiberufliche Tätigkeit - kein Finanzamt wird da anders entscheiden, es sei denn man besteht auf eine Gewerbeanmeldung (was ich persönlich für unklug halte)
Wir verkaufen unsere kreativen Ideen und weil man Ideen nicht per Gedankenübertragung übermitteln kann, gibt es dafür Zeichnungen und Anleitungen.
Antwort

haekelkeks
Dienstag, 14. Juli 2015 um 17:50
Sehe ich nicht so, und mein Finanzamt leider auch nicht.
Ich vermarkte ein Gut (Ware), das ich selbst entwickelt habe. Ich vermarkte also meine eigene Idee als Produkt.
Anders wäre es, wenn ich meine Idee durch eine 3. Person vermarkten lasse. Dann agiere ich nur als Designer bzw freischaffender Künstler und andere vermarkten es. So ist es beispielsweise in der Musikindustrie. Kein Künstler vermarktet seine Musik selber. Es steht immer ein Unternehmen zwischen Musiker und Endverbraucher. Bei Büchern funktioniert es ähnlich. Kein reguläres Buch ohne Verlag. Selbst eigens erstellte Bücher werden immer über Dritte vermarktet. Das Prinzip funktiert beispielsweise, wenn Crazypatterns als Verkäufer auftritt und Du lediglich die Idee bereitstellst. Allerdings müßte es seitens CP anders abgerechnet werden. Du bist Entwickler und Verkäufer einer Idee. Als Entwickler bist Du freischaffend, als Verkäufer bist Du Gewerbetreibender.

Der Bastelbuchautor verkauft sein Buch nicht selber, sondern ein Verlag und der Autor bekommt vom Verlag eine Gage für die Idee, somit bleibt er freischaffend. Der Verlag wiederrum ist Gewerbetreibender der auf den Umsatz des Buches Steuern abführen muss.

Wenn Du als Maler ein Bild von Dir verkaufst, bleibst Du Künstler und Freiberufler, da Du ja auch nur das eine verkaufen kannst. Macht der Maler eine Vorlage mittels "Malen nach Zahlen" und verkauft diese betreibt er einen Handel und wird Gewerbetreibender. Beauftragt er einen 3. mit dem Verkauf der Vorlage, bleibt er Freiberufler.

Man kann es drehen und wenden wie man will, den Gang zum Finanzamt erspart es nicht.
Hier geht es zu unserem Shop , hier geht es zu unserer Facebook-Seite
Zitat aus einem Wetterbericht:
"Egal wie dicht die Wolken sind, Goethe war Dichter."
Antwort

haekelkeks

InnasBasteleien
Dienstag, 14. Juli 2015 um 19:11
Ach weißt Du, ich habe eigentlich schon alles darüber gesagt. Jeder soll selbst entscheiden, ob er willig ist, sich als Gewerbetreibenden einzustufen (das Finanzamt freut sich) oder die Möglichkeit nützt sich wegen der hauptsächlich kreativen Tätigkeit doch lieber als Freiberufler registrieren zu lassen.
Antwort

Cacro
Mittwoch, 3. Februar 2016 um 16:17
Hallo. Ich bin aus Zufall auf diese Unterhaltung gestoßen. Ihr redet von zwei völlig verschiedenen Dingen. Das Gewerberecht und das Steuerrecht. Man ist definitiv kein Freiberufler, wenn man sein "Werk" nicht studiert, oder zumindest eine Ausbildung dafür hat. Dafür gibt es eine Rechtssprechung. Ein Gewerbe hat man sofort ab dem 1. Euro anzumelden, wenn man vor hat, mehr als nur einmal etwas zu verkaufen. 
Antwort

Knotenzeug by Kara
Mittwoch, 3. Februar 2016 um 18:48
Also ich mach es auch als Freiberufler. Ich erstelle ebooks! Laut unserem FA zählt das als Schriftsteller (gibt keine geregelte Ausbildung in DE) und somit als Freiberufler. Aber ich denke es macht einen Unterschied ob man über CP/ Amaz... verkauft und die Rechte abgibt oder die Anleitung wie bei Dawanda/Etsy an einzelne verkauft. Da bin ich nicht sicher. Laut Freiberuflerregelung zählt auch Selfpublisher dazu.

 

Schau doch mal in meinem Shop vorbei.
Besuch mich doch auch mal bei facebook.

Forum-Signaturbild von 'Knotenzeug by Kara'

Antwort

Cacro
Sonntag, 7. Februar 2016 um 14:27
Also, ich glaube, es ist noch immer nicht verstanden worden.... Das was das Finanzamt betrifft, ist Steuerrecht, das mögen die als Freiberuf so einstufen, aber das heisst nicht, dass Du kein Gewerbe anmelden musst, denn das ist das sog. Gewerberecht und danach musst du wenn Du vorhast, etwas zu verkaufen, und du verkaufst ja etwas gewinnbringend, ein Gewerbe anmelden.
Antwort

claudia-k71
Samstag, 27. Mai 2017 um 12:12
erstellen von Ebooks = Freiberufler, ABER sobald man diese auch verkauft (mehrfach) ist das gewerblich und dafür muss ein Gewerbe angemeldet werden. 
Antwort

claudia-k71
Samstag, 27. Mai 2017 um 12:41
ok, jetzt bin ich selber etwas überfragt. denn nun lese ich oftmals im netz auch:
das schriftsteller ihre eigene werke auch verkaufen dürften. den von was würden schriftsteller denn sonst leben? 

wirklich alles sehr kompliziert mmmmh
Antwort

CreatOwl
Samstag, 27. Mai 2017 um 13:05
In unserem Fall hat meine Tochter ein Gewerbe angemeldet, da sowohl ihre Bücher über den Eigenverlag als auch meine Anleitungen verkauft werden sollen.

Was meinst du mit "eigenen Werke verkaufen" genau, Claudia?
Etwa direkt, ohne Zwischenschaltung eines Verlages, als Selbst- bzw. Eigenverlag?
Forum-Signaturbild von 'CreatOwl'
Meine Arbeiten aus Traumgarn in gehäkelt und gestrickt.

https://www.crazypatterns.net/de/store/CreatOwl
Idee und Ausführung: Marlene
Verkauf: Lisa
Antwort

Schneckenkind
Samstag, 27. Mai 2017 um 15:13
Hm ... dann ist es vermutlich Ermessenssache des Finanzamtes und es gibt keine Unterschied zwischen Steuerrecht und Gewerberecht - zumindest nicht, was Steuern anbelangt. Hast Du ein Gewerbe, zahlst Du Gewerbesteuer - die geht ans Finanzamt.

Ich bin seit Anfang 2017 bei einer Steuerkanzlei und der hat mir zuallerest mal erklärt, dass ich einer Autorentätigkeit nachgehe und somit den Status Freiberufler beim FA eingereicht und auch durchbekommen (NRW).

Anders sähe die Sache aus, wenn ich fertige Produkte oder Papierausdrucke meiner Anleitungen verkaufen würde. Sollte er sich irren, wäre es sein Problem :-)

Viele weitere Häkeltiere & andere Niedlichkeiten findet Ihr in meinem Shop -
Neuigkeiten rund um SchneckenkindRaphaelo gibt's auf meiner Facebook-Seite

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